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Sichere Vertriebsprozesse in SAP®
ATC :: Compliance Screening sichert u.a. den
Vertriebsprozess direkt in Ihrem SAP®-System ab. Wenn Sie ein SAP® CRM
einsetzen, dann bereits ab der Anlage einer Opportunity oder eines
Interessenten, ansonsten ab der „Anfrage“ und dem Angebot im ERP.
Alle Partnerrollen der Vertriebsbelege, stammen sie nun
aus SAP® ERP oder SAP® CRM, werden mit den relevanten Verbotslisten abgeglichen
(Verbotslisten bilden den Oberbegriff für offizielle Sanktionslisten und
firmeninterne Listen z.B. Bad-Guy-Listen). Dies erfolgt in Echtzeit bei der
Neuanlage oder Änderung einer Adresse.
Geprüfte Stammdaten in SAP®
Bei Erfassung, Änderung und in automatisierten Prüfläufen
werden alle Debitoren-, Kreditoren-, Personal- und Banken-Stammdaten aus SAP®
ERP ebenfalls kontrolliert. Im SAP® CRM umfasst die Prüfung ebenfalls alle
Geschäftspartneradressen, also Organisationen (z.B. Interessenten und
Auftraggeber), Personen (Ansprechpartner) und Gruppen.
Selbstaktiv und unmerklich
ATC :: Compliance Screening arbeitet unmerklich im
Hintergrund als pro-aktives Sicherungsinstrument. Nur im Konfliktfall erhalten
Sie Kenntnis von den Prüfaktivitäten: Wenn eine der Adressen auf einer der
Sanktionslisten zu finden ist, sperrt ATC :: Compliance Screening den
betroffenen Beleg oder Stammdaten-Eintrag und leitet den vordefinierten
Workflow ein. Per SAP®-Workitem und E-Mail werden die für die Exportkontrolle
verantwortlichen Personen in Kenntnis gesetzt.
Neueste Technologie
ATC :: Compliance Screening steht für die intelligente
Kopplung eines SAP®-Systems mit der AEB Compliance Engine. Diese
Server-basierte Anwendung verwaltet zentral die Verbotslisten, sichert die
Protokollierung und löst im Verdachtsfall einen vordefinierten Workflow aus.
Dadurch ist die durchgängige Prüfung und die zentrale Konsistenz des
Datenbestandes gesichert.
Prüfung nach EU- und US-Recht
ATC :: Export Controls prüft sowohl hinsichtlich EG-Dual-Use-Verordnung als auch auf US-Verordnungen wie EAR oder ITAR. Vor allem international tätige Unternehmen kann das US-Recht, aufgrund dessen extra territorialen Anspruchs, betreffen.
Datenservice
Mit ATC :: Export Controls liegen immer die tagesaktuellen
Richtlinien und Gesetze vor. Diese werden per Batchlauf eingespielt. Alles
vollautomatisch.
Genehmigung? Gefunden!
Genehmigungen, die einem Unternehmen vorliegen, können in
ATC :: Export Controls gespeichert werden. ATC :: Export Controls erkennt
geeignete Genehmigungen im Kontrollprozess.
Modifikationsfreie Integration
Die Installation von ATC :: Export Controls erfolgt
modifikationsfrei. Somit bleiben sowohl das SAP®-System als auch ATC :: Export
Controls stets updatefähig, ohne zusätzlichen Aufwand. Die Anwendung ist in alle relevante Geschäftsprozesse eingebunden und an die SAP®-Benutzeroberfläche
sowie Symbolik angepasst.
SAP®-Standardmechanismen
ATC :: Export Controls erweitert den Funktionsumfang Ihres
SAP®-Systems. Berechtigungen werden auch in ATC :: Export Controls über
Berechtigungsobjekte gesteuert. Die Anwendung greift auf SAP®-Mechanismen zur
Übersetzung der Benutzeroberfläche zurück. Kundenanpassungen an ATC :: Export
Controls werden über Business AddIns realisiert.
Sicherheit für Exportprozesse
Muss ein Vorgang aufgrund
des Exportkontrollrechts geprüft werden, setzt ATC :: Export Controls eine
Liefer- und Fakturasperre. Liegen alle erforderlichen Daten vor, kann die
Sperre mit nur einem Klick durch einen berechtigten Mitarbeiter aufgehoben
werden. Gesetzeskonformes Handeln wird sichergestellt.
Auftragserfassung
Ein Mitarbeiter erfaßt die Daten im SAP®-System und speichert den Auftrag.
Exportkontrolle
Die
Ausfuhr unterliegt Exportkontroll-beschränkungen und ist
genehmigungs-pflichtig. Der Bearbeiter wird informiert, der Beleg für
die weitere Bearbeitung gesperrt.
Ergebnisprotokoll der Exportkontroll-prüfung
Der
Exportbeauftragte des Unternehmens erhält gleichzeitig eine
SAP®-Office-Mail mit Informationen zum Vorgang: Genehmigungspflicht für
Ausfuhren mit besonderer Endverwendung.
Link zum Gesetzestext
Information
für den Export-verantwortlichen: Der grundlegende Gesetzestext, hier
die EG Dual-Use-Verordnung, ist im Prüfprotokoll verlinkt.
Beantragung einer Genehmigung
Der
Exportverantwortliche stellt einen Antrag auf Erteilung einer Ausfuhr-/
Verbringungs genehmigung bei der zuständigen Behörde.
Prüfung durch die Behörde
Die
Exportkontroll-Behörde bearbeitet den Antrag: Es handelt sich um
Dual-Use Güter. Aufgrund des in diesem Fall nicht bedenklichen
Verwendungszwecks wird eine Einzelgenehmigung erteilt.
Auftragsbearbeitung und Datensicherung
Der
Ausfuhrverantwortliche erfasst die Genehmigung, versieht den gesperrten
Beleg mit einem Hinweis auf die erfolgte Prüfung und gibt diesen zur
weiteren Bearbeitung frei.
Dokumentation des Prüfvorgangs
Die
automatische Prüfung des Geschäftsprozesses, die verwendete Genehmigung
sowie ein Bearbeitungs-kommentar des Exportverantwortlichen werden
gespeichert.
In den Broschüren finden Sie alle detaillierten Informationen zu den Produkten ATC :: Export Controls und ATC ::
Compliance Screening.
Sie möchten zu den Produkten ATC :: Export Controls und ATC :: Compliance Screening persönlich mit uns sprechen? Gerne helfen wir Ihnen weiter.